Terminvereinbarung

Damit sie eine logopädische Therapie bei mir in Anspruch nehmen können benötigen sie folgendes:

  • Ärztliche Verordnung: Diese muss von einem HNO Arzt, einem Kinderarzt, einem Neurologen, einem Kieferorthopäden oder Zahnarzt ausgestellt werden.
  • Telefonischen Terminvereinbarung für ein Erstgespräch. Nach unserem ersten Gespräch entscheiden wir, ob eine Therapie begonnen wird und legen die weitere Vorgehensweisen fest.
  • Die Verordnung muss nun vom Chefarzt der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt bewilligt werden.